Hygieneregeln
Stand: 23.02.2022
Liebe HG-Fans, liebe Handballfreunde, Gäste, Teams und Schiedsrichter,
wir freuen uns, dass wir Euch endlich wieder bei der HG begrüßen können. Doch wir leben in unruhigen Zeiten und bitten Euch herzlich, Euch bei den Heimspielen der HG-Teams in der Nordstadthalle und in der Karl-Frei-Halle an die folgenden Regeln zu halten.
Die Zahl der erlaubten Zuschauer ist in beiden Hallen begrenzt. Eintrittskarten können – auch von Gästefans – an der jeweiligen Tageskasse erworben werden.
Nach der erneuten Ausrufung der „Warnstufe“ durch das Land Baden-Württemberg zum 23. Februar 2022 gilt für Sportlerinnen und Sportler, Funktionspersonal sowie Zuschauerinnen und Zuschauer 3G:
Wer die Sporthallen betritt muss einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen offiziellen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen können.
Immunisierte Personen sind gegen COVID-19 geimpfte oder von COVID-19 genesene Personen. Sie benötigen keinen Testnachweis. Nicht immunisierte Personen dürfen nach Vorlage eines von einer zugelassenen Teststelle ausgegebenen Zertifikats eines Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests, die nicht älter als 24 Stunden sind, am Spielbetrieb teilnehmen.
Nichtgeimpfte Jugendliche unter 18 Jahren haben außerhalb der Schulferien bis auf Weiteres ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen, in denen 3G, 2G oder 2G plus gilt.
Findet keine Schule statt und finden somit keine regelmäßigen Testungen statt, müssen Schüler*innen in der Warnstufe einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen, um am Sportbetrieb teilnehmen zu können.
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht beendet haben, Kinder, die noch nicht eingeschult sind und Schüler*innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule sind von der Testpflicht befreit. Die Glaubhaftmachung hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen.
Zur Vereinfachung der Handhabung von Spieler*innen inkl. Trainerpersonal, Physiotherapeuten etc. kann der Gastverein der HG schriftlich bestätigen, dass alle Spieler*innen, Trainer*innen etc. geimpft, genesen oder getestet sind. Dem Gastverein ist es, wenn gewünscht, unbenommen, Einzelnachweise einzusehen.
In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Bei allen Spielen der HG-Teams gelten weiterhin die folgenden Regeln:
Bitte kommt nur zu unseren Heimspielen, wenn Ihr gesund seid. Zuschauer, Spieler und Betreuer dürfen die Sporthalle nicht betreten, wenn sie beispielsweise über die typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion wie Geruchs- und Geschmacksstörungen, Husten, Halsweh oder Atemnot klagen.
Bitte betretet und verlasst die Halle nur durch die jeweils als Ein- und Ausgänge gekennzeichneten Bereiche. Folgt den Anweisungen der Ordner oder HG-Verantwortlichen.
Die Erfassung der Daten zur Nachverfolgung entfällt gemäß der aktuellen Corona-Verordnung.
Bitte haltet immer den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Bitte beachtet die Markierungen auf dem Boden, insbesondere auch an der Theke. Davon ausgenommen sind natürlich Spieler, Trainer und Betreuer sowie Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre während des gesamten Spiels sowie der Aufwärmphase auf dem Spielfeld und auf der Ersatzbank sowie am Z/S-Tisch und direkt nach dem Spiel.
Auch die Spieler, Betreuer und Verantwortlichen haben beim Betreten und Verlassen der Sporthalle darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird und sind verpflichtet, eine Maske im Bereich der Zuschauer zu tragen. Auch hier bitte nur die als Ein- und Ausgänge gekennzeichneten Bereiche benutzen.
Wir setzen auf Eure Unterstützung – zu Eurem Schutz und dem aller anderen!
Danke und bleibt gesund!
Der HG-Vorstand